g e s u n d e r   B a r h u f

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der Bearbeitung zurückzuführen sind unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag nach der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber schriftlich oder fernmündlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

 

2. Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist das Unternehmen berechtigt,  eine Nachbesserung vorzunehmen, insofern keine Notwendigkeit einer tieräztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

 

3. Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 7 Tagen.